Schulpflicht

 

Die Eltern der Kinder, die bis einschließlich 30. September 2006 geboren wurden, werden schriftlich von der Stadt Geilenkirchen benachrichtigt.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch die Kinder eingeschult werden, die nach diesem Stichtag geboren wurden.

Die Termine zur Anmeldung finden Sie im Terminplaner für die Schulneulinge.